Ihr Weg zu mir :
Mit Überweisung zur Therapie beim Wahltherapeuten :
Wie bei jeder Überweisung o der jedem Rezept gilt auch hier eine Frist bis wann diese eingelöst werden muss. Innerhalb einiger Wochen sollte die erste Therapieeinheit nach Ausstellung der Überweisung durchgeführt werden. Mit dieser Überweisung können Sie nach der Therapie einen Teil der Kosten von ihrer Krankenkasse retourniert bekommen.
Ohne Überweisung zur Therapie beim Wahltherapeuten :
Dies ist nur zur Prävention / Prophylaxe möglich. Zu beachten ist hierbei immer, dass Sie die anfallenden Kosten nicht mit der Krankenkasse Gegenverrechnen können, sondern zu 100% von Ihnen getragen werden müssen.